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Vertragsstrafe


Die Vertragsstrafe wird auch Konventionalstrafe genannt. Die Vertragsstrafe ist eine meist in Geld bestehende Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht vertragsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht. Die Vertragsstrafe ist unabhängig davon, ob dem anderen ein Schaden entstanden ist. Mit dem Verzug ist die Vertragsstrafe zahlbar und ist entweder statt oder neben der Erfüllung zu erbringen. Durch Urteil kann die Vertragsstrafe herabgesetzt werden, wenn sie unverhältnismäßig hoch ist.

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