Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist eine gesellschaftsrechtliche Ausprägung der kapitalistischen Unternehmensverfassung, bei der sich mindestens zwei Personen zum Zweck gemeinsamen Betreibens einer Unternehmung zu einem Eigentümerverband zusammenschließen. Der Personengesellschaft müssen allerdings persönlich und unbeschränkt (auch mit ihrem Privatvermögen) haftende Gesellschafter angehören. Ansprüche Dritter richten sich bei der Personengesellschaft, im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften) nicht nur gegen Gesellschaftsvermögen, sondern auch gegen die vollhaftenden Gesellschafter.
Die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die stille Gesellschaft gehören zu den Personengesellschaften.
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