Meine Wissenssammlung

Ihr Lexikon für mehr Wissen und mehr Erfolg!

Fehlenden Begriff melden!

Wollen Sie einen fehlenden Begriff ins Lexikon melden?
Artikel melden

Personengesellschaft


Eine Personengesellschaft ist eine gesellschaftsrechtliche Ausprägung der kapitalistischen Unternehmensverfassung, bei der sich mindestens zwei Personen zum Zweck gemeinsamen Betreibens einer Unternehmung zu einem Eigentümerverband zusammenschließen. Der Personengesellschaft müssen allerdings persönlich und unbeschränkt (auch mit ihrem Privatvermögen) haftende Gesellschafter angehören. Ansprüche Dritter richten sich bei der Personengesellschaft, im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften) nicht nur gegen Gesellschaftsvermögen, sondern auch gegen die vollhaftenden Gesellschafter.
Die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die stille Gesellschaft gehören zu den Personengesellschaften.

Begriff bewerten!

Personengesellschaft Bewertung: 3.0/5 (4 Stimmen abgegeben)

Bookmark: einfach und schnell Bookmark setzen!


< < < Perro de Agua Espanol || Alle Artikel || Peruanischer Nackthund > > >

Zufallsartikel: Neueste Artikel:
Golden Retriever
Messpfeil
Hollandse Smoushond
Dosenbrot
Messer
Onlinedruck im Digitaldruckverfahren