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Löschungsquittung


Unter dem Begriff Löschungsquittung ist zu verstehen, dass bei Veräußerung eines Grundstücks, das mit einer Hypothek belastet ist und diese vom neuen Eigentümer nicht übernommen wird, der derzeitige Eigentümer dafür zu sorgen hat, dass eine Lastenfreistellung erfolgt. Weiters hat der Verkäufer dem Käufer die erforderliche Urkunde, die Löschungsquittung, für die Löschung der Hypothek zu übergeben.


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