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Lizenz


Die Lizenz ist die Überlassung des Rechts zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, in der Regel einer patentgeschützten Erfindung (Patentverwertung). Zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer können Lizenzverträge sehr unterschiedlich gestaltet sein und über den eigentlichen Gegenstand hinaus auch die Übertragung von Wissen (know how), Bindung an bestimmte Zeichen, weitere Finanzierung von Entwicklungspatenten usw. umfassen. Grundsätzlich wird beim Lizenzvertrag zwischen den ausschließlichen Lizenzvertrag und dem nicht-ausschließlichen (einfachen) Lizenzvertrag unterschieden. Ein sachlich, zeitlich oder räumlich begrenztes, nur einem Lizenznehmer zustehendes Recht an der Erfindung beinhaltet der ausschließliche Lizenzvertrag. Mehreren Lizenznehmern gestattet der einfache Lizenzvertrag die Nutzung desselben Patents gleichzeitig und in gleichem räumlichen Gebiet. Beim einfachen Lizenzvertrag können Meistbegünstigungsklauseln vereinbart werden.
Als Gebietslizenz (räumlich), Zeitlizenz (zeitlich), Betriebslizenz (Betriebsgebundenheit des Lizenznehmers), Quotenlizenz (Beschränkung der Höchst- oder Mindestmenge), Import- oder Exportlizenz sowie als Benutzungslizenz (Beschränkung auf Herstellung, Vertrieb oder Gebrauch) kommen Beschränkungen von Lizenzen vor.

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