Leibrentenvertrag
Unter einem Leibrentenvertrag versteht man, dass auf Lebenszeit einer bestimmten Person für eine vorweg erbrachte einmalige Leistung eine Dauerrente auf Lebenszeit zu erbringen ist. Die Dauer der Leibrente hängt von der Lebensdauer der Vertragsteile ab. Die häufigste Form hierbei ist die Leibrente auf Lebensdauer des Empfängers. Die Versorgung der früheren Eigentümer der bäuerlichen Liegenschaft steht beim Ausgedinge im Vordergrund.
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