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Leasingvertrag


Unter einem Leasingvertrag versteht man den Gebrauch von beweglichen oder unbeweglichen Gütern gegen entgeltliche Überlassung. Es besteht die Option, nach Ablauf der Vertragsdauer den Leasingvertrag zu verlängern oder das Leasinggut zu kaufen. Der Leasingvertrag ist durch Elemente des Miet- und des Kaufvertrages geregelt. Der Leasingvertrag variiert je nach Art des Leasinggutes und dem Zweck des Leasinggeschäfts.
Hier sind verschiedene Formen zu unterscheiden:
- kurzfristiger Bedarf
- Finanzierungsinstrument
- Steuerliche Überlegungen

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