Konsensmäßiger Zustand
Der konsensmäßige Zustand bei Gebäuden und baulichen Anlagen ergibt sich aus dem letztgültigen Stand der erteilten Baubewilligung und den zugehörigen Beilagen. Zu diesen Beilagen zählen:
- Lageplan
- Baupläne
- Baubeschreibung
- Statische Berechnungen
- Detailpläne
Der Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die Benützung darf nur im Rahmen des Konsens erfolgen.
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