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Körperschaft des öffentlichen Rechts


Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisationsform, welche hoheitliche Befugnissedes Staates auf einem bestimmten Gebiet eigenverantwortlich regelt. Im Wesentlichen kümmertsich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts um Selbstverwaltungsangelegenheiten. Hierbeiwerden von der Körperschaft des öffentlichen Rechts Bereiche in Eigenverantwortung verwaltet,die der Verantwortlichkeit des Staates unterliegen. Beispiele für Körperschaften des öffentlichen Rechts finden sich beispielsweise im Handwerk inForm von Handwerkskammern und Innungen. Während eine Handwerkskammer hierbei ganzgenerell für die Belange des Handwerks in einem Kammerbezirk zuständig ist, sind Innungenfür einzelne Gewerke zuständig (Fliesenleger, Maler, etc.). Zu denhoheitlichen Aufgaben gehört im Zusammenhang mit Handwerksorganisationen z.B. dieÜberwachung der Ausbildung in den Betrieben.


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