Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften gegenüber natürlichen Personen, die Mitglied in diesen Religionsgemeinschaften sind. Als Zuschlag auf die Einkommensteuer wird die Kirchensteuer erhoben und wird gegen Erstattung der Erhebungskosten durch die Finanzbehörden eingezogen.
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