Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (Quellensteuer). Die Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Genossenschaften unterliegen der Kapitalertragsteuer (KapESt). 25 % beträgt die Kapitalertragsteuer. Der Empfänger der Kapitalerträge ist der Steuerschuldner, Steuerzahler dagegen ist die auszahlende Stelle (in der Regel ist dies eine Bank). Je zur Hälfte fließt die Kapitalertragsteuer dem Bund und den Ländern zu (Gemeinschaftsteuer).
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