Immission
Unter einer Immission versteht man die Überschreitung von negativen Einwirkungen auf ein Eigentum durch ein anderes Grundstück. Beispiele hierfür sind Lärm- oder Geruchsbelästigungen. In diesem Fall kann der Eigentümer der Liegenschaft eine Unterlassungsklage und in manchen Fällen auch einen Ausgleichsanspruch erheben.
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