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Hypothek


Die Hypothek wird auch als Grundpfand bezeichnet. Es ist dies ein Pfandrecht an einer Liegenschaft. Man versteht darunter eine Sicherstellung einer Forderung des Gläubigers gegenüber dem Eigentümer der Liegenschaft. Eingetragen wird die Hypothek im Lastenblatt des Grundbuchs. Zusätzlich zu den Hauptforderungen können hier auch Nebenforderungen eingetragen werden. Hierzu gehören:
- Zinsen
- Verzugs- und Zinseszinsen
- Rechtsanwaltskosten
- Exekutionskosten
Man spricht hier von einer sogenannten Nebengebührensicherstellung. Bei einer Höchstbetragshypothek, der sogenannten Kredithypothek wird nur ein Höchstbetrag angegeben. Darin sind auch die Zinsen und Nebengebühren enthalten. Im Rahmen des Höchstbetrages können auch alle Kredite oder zu gewährende Kredite, jedoch keine Darlehen sichergestellt werden. Für die selbe Forderung kann auch das Pfandrecht auf zwei oder mehrere Einlagen, dem sogenannten Grundbuchskörper eingetragen werden. Diese Einlagen bestehen aus einer Haupteinlage und mehreren Nebeneinlagen. Zur Haftung der ganzen Forderung des Gläubigers dient die Liegenschaft. Man spricht hier von einer Simultanhypothek. Soll eine Liegenschaft veräußert werden, jedoch die Hypothek nicht übertragen werden, so hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen, dass diese gelöscht wird. Dem Käufer ist eine Löschungsquittung zu übergeben.

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