Heimarbeit
Die Heimarbeit gilt als Unterform des Hausgewerbes. Sie beschreibt die Tätigkeit von Personen, die in eigener Arbeitsstätte allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden, die auch das Material stellen, gegen Entgelt arbeiten, die Verwertung ihrer Erzeugnisse jedoch dem Auftraggeber überlassen.
Vor allem in ländlichen Gebieten ist die Heimarbeit verbreitet (zum Beispiel Spielwarenherstellung, Schmuckgewerbe). Durch die Entwicklung von Heimcomputern ist ein neuer Typ von Heimarbeit entstanden – die Telearbeit. Die Rechtsstellung von arbeitnehmerähnlichen Personen haben die Heimarbeiter. Jedoch gelten bei der Heimarbeit im Bereich der Telearbeit das allgemeine Arbeitsschutzrecht und das sonstige Arbeitsrecht nicht. Im Heimarbeitsgesetz ist die Heimarbeit gesondert geregelt.
In ihrer hohen Produktivität und Kostengünstigkeit, in der weitgehend freien Dispositionsfähigkeit über die Arbeitszeit, in der Beschäftigungsmöglichkeit für haushaltsversorgende weibliche Arbeitskräfte und in der Mithilfe von Familienangehörigen liegen die Vorteile der Heimarbeit. Die größere Abhängigkeit der Heimarbeiter vom Arbeitgeber im Vergleich zu industriellen Arbeitnehmern, soziale Vereinsamung sowie Fehlen von betrieblichen Hilfsmitteln bilden die Nachteile der Heimarbeit.
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