Grundsteuer
Unter der Grundsteuer versteht man eine Gemeindesteuer. Diese ist vom inländischen Grundbesitz laufend zu entrichten. Bei der jeweiligen Gemeinde kann auch eine sogenannte Grundsteuerbefreiung für höchstens 20 Jahre beantragt werden. Diese hat ihre Gültigkeit jedoch nur für bestimmte Wohnungsneubauten und ist im Landesgesetz geregelt.
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