Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird kurz auch als GrESt bezeichnet. Es ist dies eine Bundessteuer. Diese Steuer wird bei folgenden Anlässen erhoben:
- Erwerb von inländischen Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen
- Erwerb von Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden
Die Grunderwerbsteuer beträgt bei nahen Angehörigen 2%, sonst 3,5% des Wertes. Der Erwerbsvorgang bzw. der Kaufvertrag muss innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern angezeigt werden. Durch die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, kurz als UB bezeichnet, wird bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde. Diese ist für die Eintragung des Grunderwerbs im Grundbuch erforderlich.
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