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Gründungskosten


Als Gründungskosten bezeichnet man alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens anfallen, zum Beispiel Kosten der Kapitalbeschaffung, Notariats- und Gerichtskosten, Kosten der Herstellung und Ausgabe von Aktien, Steuern, Prüfungsgebühren uvm.
Grundsätzlich handelt es sich bei Gründungskosten um abzugsfähige Betriebsausgaben des Jahres der Gründung, auch wenn sie vor Betriebseröffnung entstanden sind oder vergeblich aufgewendet wurden.

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