Meine Wissenssammlung

Ihr Lexikon für mehr Wissen und mehr Erfolg!

Fehlenden Begriff melden!

Wollen Sie einen fehlenden Begriff ins Lexikon melden?
Artikel melden

Frontrecht


Unter dem Begriff Frontrecht versteht man das Recht, gegen öffentliche Verkehrsflächen Ausgänge und Ausfahrten anzuordnen, Fenster einzurichten und Leitungen herzustellen, deren Anschlüsse an öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Die Erbringung der Anliegerleistungen steht dem als Verpflichtung gegenüber.
Begriff bewerten!

Frontrecht Bewertung: 2.3/5 (4 Stimmen abgegeben)

Bookmark: einfach und schnell Bookmark setzen!


< < < Friedenskronzins || Alle Artikel || Fruchtblase > > >

Zufallsartikel: Neueste Artikel:
Basenji
Anwelkmethode Arland
Münsterländer
Dosenbrot
Messer
Onlinedruck im Digitaldruckverfahren