Frontrecht
Unter dem Begriff Frontrecht versteht man das Recht, gegen öffentliche Verkehrsflächen Ausgänge und Ausfahrten anzuordnen, Fenster einzurichten und Leitungen herzustellen, deren Anschlüsse an öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Die Erbringung der Anliegerleistungen steht dem als Verpflichtung gegenüber.
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