Friedenskronzins
Unter dem Begriff Friedenskronzins versteht man einen gesetzlich geregelten Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume. Dieser Friedenskronzins beruht auf der Grundlage des Mietzinses, der vor dem ersten Weltkrieg in Kronenwährung vereinbart wurde.
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