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Freifinanzierte Objekte


Freifinanzierte Objekte sind jene Objekte, die durch Privatmittel, jedoch ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel errichtet werden. Dazu zählen Wohnungen, Geschäftsräume und Gebäude. Bei freifinanzierten Objekten sind folgende Zeiträume zu beachten:
- Freifinanzierte Gebäude, die nach dem 30.6.1953 errichtet wurden, unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz.
- Freifinanzierte Gebäude, die nach dem 31.12.1967 errichtet wurden, können mit einem frei vereinbarten Mietzins versehen werden und der Mietvertrag kann entweder frei vereinbart oder schriftlich auf beliebige Zeit mehrmals hintereinander mit demselben Mieter befristet abgeschlossen werden.

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