Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit wird auch als Servitut bezeichnet. Darunter versteht man das Recht hinsichtlich der Duldung oder Unterlassung einer fremden Sache. Man unterscheidet hier zwischen der Grunddienstbarkeit und der persönlichen Dienstbarkeit. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen:
- Feldservituten: Wege-, Weide- und Wasserschöpfrecht
- Hausservituten: Einfügen von Balken in eine fremde Wand, Errichtung eines Daches oder Erkers über einem fremden Grund
- Cottageservitut: Verpflichtung seitens der Liegenschaftseigentümer eine bestimmte Verbauung einzuhalten
Zu den persönlichen Dienstbarkeiten zählen:
- das Wohnrecht
- der Fruchtgenuss
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