Meine Wissenssammlung

Ihr Lexikon für mehr Wissen und mehr Erfolg!

Fehlenden Begriff melden!

Wollen Sie einen fehlenden Begriff ins Lexikon melden?
Artikel melden

Dienstbarkeit


Die Dienstbarkeit wird auch als Servitut bezeichnet. Darunter versteht man das Recht hinsichtlich der Duldung oder Unterlassung einer fremden Sache. Man unterscheidet hier zwischen der Grunddienstbarkeit und der persönlichen Dienstbarkeit. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen:
- Feldservituten: Wege-, Weide- und Wasserschöpfrecht
- Hausservituten: Einfügen von Balken in eine fremde Wand, Errichtung eines Daches oder Erkers über einem fremden Grund
- Cottageservitut: Verpflichtung seitens der Liegenschaftseigentümer eine bestimmte Verbauung einzuhalten
Zu den persönlichen Dienstbarkeiten zählen:
- das Wohnrecht
- der Fruchtgenuss

Begriff bewerten!

Dienstbarkeit Bewertung: 2.7/5 (6 Stimmen abgegeben)

Bookmark: einfach und schnell Bookmark setzen!


< < < Diebesknoten || Alle Artikel || Dienstleistung > > >

Zufallsartikel: Neueste Artikel:
Dackel
Vertragsstrafe
Vorteile durch Käuferfokussierung
Dosenbrot
Messer
Onlinedruck im Digitaldruckverfahren