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Anbringen einer Sat-Anlage im Wohnungseigentum.


In Österreich ist Grundsätzlich für jede Art von Veränderung der äusserlichen Ansicht, also der Fassade, Fenster, usw., der Liegenschaft die Zustimmung aller Miteigentümer einzuholen.
Die Rechtssprechung hat im Falle der Montage einer Satellitenantenne an der Fassade eine genehmigungspflichtige Änderung erblickt.
Richtigerweise müssten Sie - falls keine einhellige Zustimmung zustandekommt - den Ausserstreitrichter anrufen.
Die Änderung muss überdies der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse dienen und muss den übrigen Miteigentümern zumutbar sein bzw. dürfen ihre schutzwürdigen Interessen nicht beeinträchtigen.

Im Normalfall werden diese Dinge aber nicht so abgewickelt.
Entweder Sie fragen der Ordnung halber Ihre Miteigentümer - wenn es eine kleine Eigentümergemeinschaft ist - Wohnungseigentum erfordert gegenseitige Rücksichtnahme - oder Sie lassen die Sat-Antenne einfach fachgerecht montieren.
Seitens anderer Miteigentümer gibt es normalerweise keinen Grund eine derartige Veränderung abzulehnen.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die ordentliche Hausverwaltung.


Informationen zum Artikel Anbringen einer Sat-Anlage im Wohnungseigentum

Titel: Anbringen einer Sat-Anlage im Wohnungseigentum
Rubrik: Bauen&Wohnen
Autor: Fuchs Thomas
Email: fuchst1@gmail.com
Datum: 2006-05-08