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Bürgschaft


Die Bürgschaft bezeichnet die persönliche Haftung für eine Schuld eines anderen. Die Bürgschaft entsteht durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger. Sollte es zu einer erfolglosen Einmahnung des Hauptschuldners kommen, kann der Gläubiger zur Begleichung der Schuld herangezogen werden.
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