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Bodenwertabgabe


Die sogenannte Bodenwertabgabe ist eine Bundesabgabe. Dies betrifft in erster Linie unbebaute und nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Bei der Bodenwertabgabe werden jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von Euro 14.534,-- berechnet.


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