Bodenwertabgabe
Die sogenannte Bodenwertabgabe ist eine Bundesabgabe. Dies betrifft in erster Linie unbebaute und nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Bei der Bodenwertabgabe werden jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von Euro 14.534,-- berechnet.
< < < Bodenreaktion und Pufferung || Alle Artikel || Bologneser > > >
| Zufallsartikel: | Neueste Artikel: |
Marktsegment Kostenbeteiligungseffekt Substitutive Güter |
Dosenbrot Messer Onlinedruck im Digitaldruckverfahren |