Bestandvertrag
Ein Bestandvertrag bezeichnet den Übergriff für den Miet- und Pachtvertrag. Beide Arten des Bestandvertrags, nämlich der Mietvertrag und der Pachtvertrag, entstehen mit der Einigung über den Preis des Gegenstandes und werden auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen. Während beim Mietvertrag die Nutzung des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zweck im Vordergrund steht, wird beim Pachtvertrag auf die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht Wert gelegt.
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