Besichtigungsschein
Mit dem Besichtigungsschein bestätigt ein Kunde gegenüber dem Immobilienmakler, dass er ein Objekt besichtigt hat. Sollte es zum Kauf dieses Objektes durch den Kunden kommen, verpflichtet er sich mit diesem Schein zur Bezahlung der Vermittlungsprovision. Durch die Unterfertigung des Besichtigungsscheins entsteht jedoch keine Verpflichtung für ein Rechtsgeschäft.
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