Benützungsbewilligung
Unter der Benützungsbewilligung versteht man, dass erst durch diese Bewilligung bewilligungspflichtige Bauführungen und Anlagen benützt werden dürfen. Die Vollendung der Bauführung, die sogenannte Fertigstellungsanzeige, muss der Behörde dann gemeldet werden, wenn von der Verpflichtung der Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen wurde.
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