Beglaubigung
Die Beglaubigung bezeichnet die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift. Die Beglaubigung wird durch eine befugte Amtsperson durchgeführt. Für die Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch ist eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift von den Vertragsparteien erforderlich.
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