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Bauweisen


Unter der Bauweise versteht man die Ausnützbarkeit der Bauplätze, so wie diese in den Bebauungsplänen ausgewiesen ist. Hier gelten folgende Regeln:
- Die Gebäude müssen unter Einhaltung von Mindestabständen zur Bauplatzgrenze freistehend errichtet werden.
- Bei der gekuppelten Bauweise müsse an der gemeinsamen Bauplatzgrenze die Gebäude nach dieser Bauweise aneinander gebaut werden. An allen anderen Seiten müssen sie frei stehen.
- Bei der Gruppenbauweise müssen die Gebäude auf den gemeinsamen Bauplatzgrenzen aneinander gebaut werden.
- Bei der geschlossenen Bauweise müssen die Gebäude nach dieser Bauweise an den Baulinien von der einen seitlichen Bauplatzgrenze zur anderen durchgehend errichtet werden.

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