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Baurecht


Das Baurecht hat zwei Bedeutungen:
1) Nach öffentlich-rechtlichem Sinn ist das Baurecht die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf.
2) Das Baurecht im privatrechtlichen Sinn ist das eingeräumte Recht für den Grundeigentümer für bestimmte Zeit (min. 10 Jahre und höchstens 100 Jahre), auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten.
Das Baurecht entsteht durch Eintragung in das Grundbuch und es ist auch übertragbar. Diese Eintragung im Grundbuch hat zur Folge, dass der Bauberechtigte auf Grund des Baurechts an den Grundstückseigentümer ein Entgelt zu entrichten hat. Sollte das Baurecht die Gültigkeit verlieren, fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer zurück.

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