Baubewilligung
Unter einer Baubewilligung versteht man einen Bescheid der Baubehörde. Hiermit wird das vorangegangene Bauansuchen, das den Anbau, Neubau, Zubau und den Abbruch von Gebäuden beinhaltet, genehmigt. Sollte innerhalb der folgenden 2 Jahre nicht mit dem Bau begonnen werden und der Bau fertiggestellt werden, wird die Baubewilligung unwirksam. Die Dauer der Bauzeit kann jedoch durch ein Ansuchen verlängert werden.
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