Assanierungsgebiet
Darunter versteht man ein Gemeindegebiet, das seitens der Landesregierung auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes in ein sogenanntes Assanierungsgebiet umgewandelt werden kann. Im Falle eines Verkaufs von Grundstücken aus dem Assanierungsgebiet, hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Sollte sich die Gemeinde allerdings nicht für den Kauf eines solchen Grundstücks interessieren, kann dieses Grundstück von einem Dritten erworben werden. Hier ist allerdings eine behördliche Genehmigung notwendig. Auch im Grundbuch wird vermerkt, dass sich dieses Grundstück in einem Assanierungsgebiet befindet.
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