Meine Wissenssammlung

Ihr Lexikon für mehr Wissen und mehr Erfolg!

Fehlenden Begriff melden!

Wollen Sie einen fehlenden Begriff ins Lexikon melden?
Artikel melden

Anmerkung der Rangordnung


Unter einer Anmerkung der Rangordnung versteht man eine Anmerkung einer beabsichtigten Veräußerung oder Verpfändung eines bestimmten Grundstücks. Diese Anmerkung erfolgt im Grundbuch. Die Gültigkeit für die Anmerkung der Rangordnung beträgt ein Jahr und kann danach nicht mehr verlängert werden.


Begriff bewerten!

Anmerkung der Rangordnung Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)

Bookmark: einfach und schnell Bookmark setzen!


< < < Anliegerleistung || Alle Artikel || Annehmbare Kosten > > >

Zufallsartikel: Neueste Artikel:
Abd ur-Rahman
Miniatur Australian Shepherd
Me-too-Preisgestaltung
Dosenbrot
Messer
Onlinedruck im Digitaldruckverfahren