Anmerkung der Rangordnung
Unter einer Anmerkung der Rangordnung versteht man eine Anmerkung einer beabsichtigten Veräußerung oder Verpfändung eines bestimmten Grundstücks. Diese Anmerkung erfolgt im Grundbuch. Die Gültigkeit für die Anmerkung der Rangordnung beträgt ein Jahr und kann danach nicht mehr verlängert werden.
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