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Anliegerleistung


Unter Anliegerleistungen versteht man Beiträge, die an die Gemeinde zu leisten sind, zusätzlich zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen. Sie sind vor der Erteilung einer Baubewilligung vom Grundeigentümer zu entrichten.
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