Angeld
Unter einem sogenannten Angeld versteht man einen bestimmten Betrag, der bei Abschluss eines Vertrages zur Sicherung der Vertragserfüllung entrichtet wird. Sollte der Angeldgeber aus dem Vertrag zurücktreten, hat der Angeldnehmer das Recht, das Angeld zu behalten. Wenn jedoch der Angeldnehmer aus dem Vertrag zurücktritt, ist dieser verpflichtet, dem Angeldgeber die doppelte Summe zurückzuzahlen. Wenn es zur Erfüllung des Vertrages kommt, wird das Angeld dem Kaufpreis abgerechnet.
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