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Anbot


Unter einem Anbot versteht man eine mündliche oder schriftliche verbindliche Erklärung zum Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäfts. Der Vertrag entsteht dann, wenn der Interessent das Anbot vollinhaltlich angenommen hat. Wenn das Anbot vom Anbotsteller befristet sein, so muss der Interessent innerhalb eines bestimmten Zeitraums zustimmen, sonst ist das Anbot ungültig und der Anbotsteller ist nicht weiter daran gebunden. Wenn keine Befristung festgelegt wird, ist das Anbot innerhalb der sogenannten Überlegungsfrist anzunehmen oder abzulehnen.
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