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Alleinvermittlungsauftrag


Ein Alleinvermittlungsauftrag wird auch als Exklusivauftrag bezeichnet. Hier wird ein Immobilienmakler von einem Kunden für einen bestimmten Zeitraum mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt. Dabei handelt es sich meist um den Verkauf eines Gebäudes oder einer Liegenschaft. In diesem Alleinvermittlungsauftrag ist ebenfalls festgelegt, dass der Immobilienmakler den Auftraggeber zu einer Provisionszahlung verpflichten kann. Auch dann, wenn kein Verkauf zustande kommt, wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt oder eine Selbstvermittlung ohne Makler erfolgt. Beim Verkauf der Immobilie durch den Makler erhält dieser eine bestimmte Provision.
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