Abtretung von Forderungen
Die Abtretung von Forderungen wird auch als Zession bezeichnet. Hier werden die Forderungen eines Gläubigers durch einen Vertrag auf einen Dritten übertragen. Bei einer Zession wird der alte Gläubiger als Zerdent und der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet. Der Schuldner der Zession, der an den Zessionar eine Zahlung zu leisten hat, heißt Debitor Cessus.
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