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Absetzung für Abnutzung (Afa)


Die Absetzung für Abnutzung wird abgekürzt auch als Afa bezeichnet. Darunter versteht man die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Diese beziehen sich auf die ermittelte Nutzungsdauer, den sogenannten Schätzwert. Aus der Art und dem Zeitpunkt des Erwerbs ergibt sich die Berechnungsgrundlage für die steuerliche Absetzung für Abnutzung von Gebäuden. Diese kann pro Jahr als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. In der Regel ergibt sich hier ein Prozentsatz von 1,5. Die Absetzung für Abnutzung dient in erster Linie zur Rückstellung jenes Betrages, der nach Ablauf der Lebensdauer des Gutes zur Neuanschaffung bzw. Neuerrichtung erforderlich ist.
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